Ein Asylsuchender kommt zunächst in eine Erstaufnahme-Einrichtung, in der er untergebracht und versorgt wird. Diese speziellen Sammelunterkünfte gibt es in allen Bundesländern. Wer wohin kommt, richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel.
Schlagwort: Aufnahmeeinrichtung
Unterbringung
Asylsuchende werden zunächst in einer Erstaufnahme-Einrichtung untergebracht. Um die Asylverfahren zügig bearbeiten zu können, sind sie künftig verpflichtet, bis zu sechs Monate dort zu bleiben.